- Zwischen Sehnsucht und Enttäuschung
- Gerne bieten wir Ihnen das Gespräch an
- Die Botschaft Jesu
- Häufig gestellte Fragen
Obwohl wir Menschen in unseren Beziehungen Verlässlichkeit suchen und unsere Versprechen gelten sollen, können Pläne scheitern und Hoffnungen zerbrechen.
Trotz allem Bemühen können manchmal Ideale nicht gelebt werden, eine Trennung ist oft schmerzhaft und hinterlässt Wunden.
Vielleicht sind Sie in solch einer Lage? Leben von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin getrennt oder sind geschieden? Möglicherweise haben Sie eine neue Partnerschaft gefunden und sind vielleicht neu in ziviler Ehe verheiratet. Oder vielleicht haben Sie auch einen geschiedenen Partner/eine geschiedene Partnerin geheiratet.
Glaube und Kirche sind Ihnen wichtig und Sie suchen Ihren Platz in der Gemeinschaft.
Wenn Sie in dieser Situation eine Begleitung wünschen, sind wir für Sie da.
Vielleicht geht es zuerst um eine Versöhnung mit Ihrer Lebensgeschichte, vielleicht um das Verstehen der kirchlichen Position, vielleicht um das Ringen um eine verantwortete Gewissensentscheidung wie Sie in unserer Kirche Ihren Glauben leben können, vielleicht um die Frage nach einer kirchlichen Feier für Ihre Partnerschaft oder den Empfang der Sakramente.
Gerne bieten wir Ihnen das Gespräch an.
Sie können sich an die Seelsorgerinnen und Seelsorger Ihrer Gemeinde wenden, darüber hinaus stehen folgende Personen zum Gespräch bereit:
| Gerhard Brock Pastoralreferent in der Seelsorgeeinheit Lauf-Sasbachtal Tel.: 07841/681468 E-Mail: g.brock@kath-lauf-sasbachtal.de |
![]() | Georg Schmitt Dekan des Dekanats Acher-Renchtal Tel.: 07842/1750 |
![]() verh. 3 Kinder Kirche im Nationalpark Schwarzwald / Supervisorin / Seelsorgeeinheit Achertal Tel.: 07842/994671 |
| Ursula Knoll-Schneider Ehrenamtliche Vorsitzende des Dekanatsrats Tel.: 07841/280397 |
![]() | Klaus Peter Roth verh. 4 Kinder Ständiger Diakon in der Seelsorgeeinheit Renchen Tel.: 07843/359 (dienstlich) 07843/8228 (privat) E-Mail: kph.roth@t-online.de |
![]() | Ottmar Spinner verh. 4 Kinder nebenber. Diakon in der Seelsorgeeinheit Oberkirch Tel.: 07802/4916 E-Mail: o.spinner@kath-oberkirch.de |
Die Sehnsucht nach gelingender Partnerschaft verbindet uns mit vielen Menschen.
Diese Sehnsucht erkennen wir in den Worten Jesu, der den Willen des Schöpfers darin sieht, dass menschliche Partnerschaft in gegenseitiger Liebe und Treue, in Vertrauen, Geborgenheit und Zuverlässigkeit gelebt wird. (Vgl. Mt 19,4).
Gegen Herzenshärte und Lieblosigkeit verteidigt Jesus deshalb die Ehe (vgl. Mk 10,5 ff).
Zugleich wendet sich Jesus in großer Fürsorge und Liebe den Menschen zu, deren Leben nicht gelungen ist, und Menschen, die auf ihrem Lebensweg Wunden davongetragen haben. Er wendet sich besonders denen zu, die Schuld auf sich geladen haben. So ermöglicht er Ihnen durch seine unvoreingenommene Begegnung und in der Vergebung Gottes einen Neubeginn.
Im Glauben an Jesus Christus sind wir der Überzeugung, dass für Menschen, deren erste Ehe gescheitert ist, ein Neuanfang möglich ist. Deshalb muss es Anliegen der Kirche sein, dass die Versöhnung Gottes gerade auch in dieser Lebenssituation erfahrbar wird.
Durch einen Weg, auf dem Wunden heilen können und Versöhnung mit sich und anderen möglich wird, kann die Zuversicht in eine neue Partnerschaft wachsen, in der gelingt, was in der ersten Partnerschaft nicht möglich war: die Liebe und Treue zu leben, die Gott für uns Menschen wünscht.
- Welche Stellung in der Kirche haben Geschiedene, die nicht wieder heiraten?
Menschen, die von ihrem Ehepartner/ihrer Ehepartnerin getrennt leben oder geschieden sind, aber nicht wieder heiraten, unterliegen keinerlei Einschränkungen und verlieren keine ihrer kirchlichen Rechte. Deshalb können sie in der Gemeinde mitarbeiten, Dienste und Ämter übernehmen, am Gottesdienst teilnehmen und die Sakramente empfangen.
- Sind Wiederverheiratete Geschiedene1) aus der Kirche ausgeschlossen?
Wiederverheiratete bleiben als Getaufte und Gefirmte Glieder der Kirche - sie sind also nicht exkommuniziert. Wir laden Sie ausdrücklich ein, am Leben unserer Gemeinden teilzunehmen.
- Ist für Wiederverheiratete eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeinde möglich?
Wie alle anderen Gemeindemitglieder auch laden wir Wiederverheiratete herzlich und ausdrücklich dazu ein, sich ehrenamtlich in unseren Gemeinden zu engagieren. Das gilt z.B. auch für den Bereich der Vorbereitung auf die Erstkommunion - in vielen Gemeinden ist das bereits bewährte Praxis.
- Sind Wiederverheiratet Geschiedene zu den Sakramenten zugelassen?
Es gibt zwar nach derzeitigem kirchlichem Recht keine allgemeine und förmliche, amtliche Zulassung zu den Sakramenten. „Das kirchliche Recht kann aber nur eine allgemeingültige Ordnung aufstellen, es kann jedoch nicht alle, oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln. Deshalb ist im seelsorgerlichen Gespräch zu klären, ob das, was im Allgemeinen gilt, auch in der konkreten Situation zutrifft." Seelsorgerinnen und Seelsorger wollen den Betroffenen helfen, zu einer eigenen Gewissensentscheidung bezüglich des Sakramentenempfangs zu kommen.
- Gibt es eine kirchliche Ehescheidung?
Da eine sakramentale Ehe von Gott gestiftet ist sieht die Kirche keine Möglichkeit, diese zu scheiden. Es kann lediglich in einem kirchlichen Verfahren geprüft werden, ob eine Ehe überhaupt kirchenrechtlich gültig zustande gekommen ist. Wenn in einem sog. Ehenichtigkeitsverfahren festgestellt wird, dass eine Ehe ungültig ist, steht einer kirchlichen Eheschließung nichts im Wege.
- Warum kann man in der röm.-katholischen Kirche nicht einfach ein zweites Mal heiraten?
Auf die Frage nach der Ehescheidung antwortet Jesus: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mütter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mt 19,4-6) Jesu Anliegen war es die Ehe und die Ehepartner zu schützen. Dieses Gebot Jesu will und muss die Kirche achten. Nach gängiger Deutung sind die Ehepartner durch eine kirchlich gültige Eheschließung durch das sog. Eheband (vinculum matrimoniale) bis zum Tod des Partners unlösbar aneinander gebunden. Sie können die eheliche Gemeinschaft zwar durch eine Trennung aufgeben, sind dann aber durch das fortbestehende Eheband gehindert, eine neue Ehe einzugehen. Diese Auffassung wird derzeit in der Theologie kontrovers diskutiert.
- Ist für Wiederverheiratet Geschiedene eine kirchliche Feier möglich?
Nach entsprechender Vorbereitung mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin ist ein Segensgebet möglich. Dieses sollte aber nicht mit einer sakramentalen Eheschließung verwechselt werden können.
- Können Wiederverheiratet Geschiedene bei der Kirche angestellt sein?
Im Augenblick ist es eine schmerzliche Tatsache, dass eine Anstellung bei der römisch-katholischen Kirche in der Regel nicht möglich ist. Es besteht aber die begründete Hoffnung, dass sich daran in naher Zukunft etwas ändert – eine entsprechende Arbeitsgruppe auf der Ebene der deutschen Bischofskonferenz ist eingerichtet.
- Können Wiederverheiratete ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen lassen?
Wiederverheiratete können wie alle anderen ihre Kinder taufen lassen und im christlichen Glauben erziehen.
1) Die Aussagen in Bezug auf Wiederverheiratet Geschiedene gelten im folgenden Text genauso auch für alle Personen, die zwar selbst noch nicht verheiratet waren aber einen geschiedenen Partner geheiratet haben.
Links:
Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Mebnschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Erzdiözese Freiburg
https://fitfuersleben-ebfr.de/fit-fuer/fit-fuer-partnerschaft/









