Vermietung Dekanatsbus
Der Jugend- und Familienarbeit im Dekanat steht ein 9-Sitzer Bus zur Verfügung.
Bei unserem Bus handelt es sich um einen Opel Vivaro mit 9 Sitzen. Dieser wird regelmäßig gewartet und inspiziert. Die Sitzbänke dürfen aus Sicherheitsgründen nur nach Absprache ausgebaut werden.
Ausleibedingungen:
Vermietet wird der Kleinbus an Gruppen, Verbände, Pfarreien, Schulen, Behörden, Vereine und Privatpersonen.
Vermietet wird der Kleinbus an Gruppen, Verbände, Pfarreien, Schulen, Behörden, Vereine und Privatpersonen.
Die Reservierung und Buchung erfolgt über das Dekanatsbüro, Tel. 07841 - 66 84 03 oder per Email unter info@kath-dekanat-art.de.
Tagesvermietungen werden während den Ferienzeiten bis 4 Wochen vorher nur unter Vorbehalt angenommen.
1. Tarife
Der Tarif für die Vermietung des Busses beträgt 0,35 € pro gefahrener km. Hinzu kommt das Volltanken des Fahrzeugs vor Rückgabe. Wird der Bus nicht vollgetankt zurück gebracht, werden 0,50 € pro km in Rechnung gestellt. Bei Fahren von Kurzstrecken wird ein Mindestmietpreis von 20,00 Euro berechnet.
2. Übergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand und vollgetankt an den Mieter übergeben und ist vom Mieter vollgetankt und in sauberem Zustand zurückzugeben.
Vorhandene Schäden werden bei der Übergabe protokolliert, neue Schäden müssen vom Mieter schriftlich bei der Rückgabe schriftlich mitgeteilt werden.
1. Versicherung und Haftung
Bei der BGV-Versicherungs-AG in Karlsruhe besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von 325,00 Euro pro Schadensfall, die vom Mieter zu übernehmen sind. Rückstufungskosten, die durch den vom Mieter verursachten Schaden entstehen, müssen ebenfalls von diesem getragen werden. Unfallschäden sind unmittelbar dem Dekanatsbüro, Tel. 07841 668403, zu melden. Bei einem Unfall mit Fremdfahrzeugen oder Personen ist unbedingt die Polizei hinzuzuziehen.
Im Schadensfall muss umgehend die Versicherung informiert werden. (Infos dazu in der Mappe, die im Auto liegt)
Evtl. Bußgelder infolge von Verkehrsvergehen sind vom Fahrer zu begleichen.
3. Ausfallgebühr
Für die Ausleihe ab 7 Tagen wird eine Ausfallgebühr von 50,-- Euro erhoben, falls eine Absage, von Seiten des Mieters, im Zeitraum von 6 Wochen vor Antritt der Reise ausgesprochen wird.
