Gebäudebrüter sind auf uns angewiesen

Einige Vogelarten bauen ihre Nester an oder auf Gebäuden. Dabei kann es zu Interessenkonflikten zwischen den Bedürfnissen der Vögel und den Ansprüchen der Menschen kommen. Gerade jetzt zu Beginn der Brutzeit sollte besondere Aufmerksamkeit auf den Schutz der gefiederten Geschöpfe gelegt werden.

Jeden Frühling müssen Vögel einen geeigneten Standort für ihr Nest finden. Während manche Vogelarten beispielsweise in Bäumen oder Büschen nisten, wählen andere Gebäude als Brutplatz aus. Mauersegler oder Haussperling beispielsweise ziehen ihre Jungen in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder auch in Storenkästen groß. Eine spezielle Strategie haben Mehl- und Rauchschwalbe – sie kleben ihr aus Hunderten Lehmklümpchen bestehendes Nest an die Außenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen.
 
Als Höhlenbrüter baut der Haussperling sein Nest in Hohlräumen unter Dachziegeln, in Starenkästen oder Regenrinnen. Sein Brutgeschäft ist geschützt, Bruten dürfen daher nicht entfernt werden.
 
Erschwerte Bedingungen für Gebäudebrüter
Gebäudebrüter haben es heutzutage allerdings oft schwer, die Akzeptanz für Vögel als unsere direkten Nachbarn hat vielerorts abgenommen, oftmals wird ihnen der Zugang zu Nistplätzen am Gebäude verwehrt. Auch aus bautechnischen Gründen wird der Wohnraum für Vögel knapper: Moderne Gebäude weisen oftmals keine geeigneten Brutplätze auf, während ältere Gebäude, die noch reich an Nischen oder Hohlräumen sind, vielfach abgerissen oder saniert werden. So gehen Jahr für Jahr etliche Brutplätze verloren. Gebäudebrüter brauchen daher unsere Unterstützung.
 
Erschwerend kommt hinzu, dass sich beim Thema Gebäudebruten nicht selten die Interessen von Vögeln und Menschen gegenüberstehen. Umso wichtiger ist die Tatsache, dass Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin per Gesetz geschützt sind und auch das Brutgeschäft von Vögeln nicht gestört werden darf. Gleichwohl entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist. Gerade mehrjährig genutzte Nester, etwa von Seglern und Schwalben, sollen erhalten werden. Ist das in bestimmten Fällen nicht möglich, sollten Nisthilfen als Ersatz angeboten werden. Nur so werden wir uns auch in Zukunft in unseren Siedlungen an diesen Flugkünstlern und Frühlingsboten erfreuen können.
 
Im Oberrheingraben (und nicht nur hier) sind Weißstörche noch beim Nestbau oder bereits beim Brutgeschäft. Nicht selten entscheiden sich die Tiere für die Dächer von Pfarrhäusern oder Kirchen. Wenn bauliche Schäden drohen oder gar ein genutzter Kamin aufgrund des Nestes stillgelegt werden muss, muss das Gespräch mit dem amtlichen Naturschutz geführt werden.