"100 Prozent"-Programm: Förderung nun auch für Hybridheizungen und mobile Sitzkissen möglich!

10.03.2025 |

Seit der Inkraftsetzung der "100 Prozent"-Richtlinien vor etwas mehr als einem Jahr wurden viele Erfahrungen gesammelt, sowohl in der Abwicklung als auch bei den beantragten Projekten. In der ersten Anpassung der Förderbedingungen, die zum 01. März 2025 in Kraft getreten sind, wurden nun sogenannte Hybridheizungen und mobile Sitzkissen in die Bezuschussung aufgenommen.

Grundsätzlich sind Hybridheizungen Anlagen, bei denen zwei oder mehrere Techniken miteinander die Wärmeversorgung eines Gebäudes übernehmen. Ein Klassiker ist z.B. die Kombination von thermischer Solaranlage und Holzheizung. Beide erneuerbaren Techniken brauchen einen großen Pufferspeicher und ergänzen sich hervorragend.
 
Nicht selten kommt es aber vor, dass Erneuerbare Heizungen nicht den ganzen Wärmebedarf decken können. Hier lassen wir nun auch eine fossile Ergänzung zu, besonders für immer seltener werdenden Kältespitzen. Der fossile Anteil der eingesetzten Energie darf dabei einen die 40%-Marke nicht überschreiten. Sehr oft verstehen sich aber die verschiedenen Heiztechniken nicht. Daher ist bei der Hybridheizung eine Baubegleitung Plicht.
 
Beim Umstieg von der Raumheizung auf eine Umfeldtemperierung im Kirchengebäude wurden jetzt auch die mobilen Sitzkissen in den Förderkatalog aufgenommen. Voraussetzung ist aber immer die Durchführung einer sogenannten "Heiz-Strategie", bei der die örtliche Situation im Detail erhoben und daraufhin eine Grundheizstrategie erarbeitet und ein Heizungskonzept abgeleitet wird.
 
Nicht verändert haben sich die Fördersätze (bis zu 80.000 Euro pro Gebäude), das Antragsverfahren (Einreichung zusammen mit der Projektgenehmigung bei der Hauptabteilung 9 – Immobilien- und Baumanagement) und die Beratung zur Energieberatung (NT-Konzept und Heiz-Strategie bei der Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt).
 
Die neue Richtlinie, die aktualisierte Übersicht der förderfähigen Kosten sowie die zu verwendenden Antragsformulare finden Sie auf dem Umweltportal der Erzdiözese unter https://umwelt.ebfr.de/foerderung/